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Wir
heißen Sie als Gast herzlich
willkommen, um Ihren Aufenthalt so
angenehm wie möglich zu gestalten,
bitten wir Sie Folgendes zu
beachten:
ANMELDUNG
Jeder
Gast meldet sich in der Anmeldung
des Campingplatzes an, ebenso
Besucher, die
für
ein oder mehrere Tage angemeldete
Gäste des Platzes besuchen möchten.
HAUSRECHT
Die
Platzverwaltung übt das Hausrecht
aus. Sie kann die Aufnahme von
Personen verweigern oder Gäste vom
Platz verweisen, wenn dies im
Interesse anderer Campinggäste,
insbesondere bei Verstößen gegen die
Platzordnung erforderlich erscheint.
SCHRITTGESCHWINGIGKEIT
Auf
dem Campinggelände ist
Schrittgeschwindigkeit zu fahren, um
Unfälle mit spielenden Kindern und
Beeinträchtigungen anderer Gäste
durch Staub zu vermeiden. Im Winter
bei Schneefall oder Frost überzeugen
Sie sich bitte selbst, ob die
Witterungsverhältnisse ein
gefahrloses Benutzen der Wege auf
dem Platz zulassen.
Die
Wege können nicht in jedem Fall eis-
und schneefrei gehalten werden.
RUHEZEITEN
Ruhezeiten sind von 12:30 – 14:30
und von 22:00 – 7:00 Uhr. Während
dieser Zeit ist die Schranke
geschlossen und wird nur im Notfall
geöffnet. In Notfällen melden
Sie sich bei der Platzleitung oder
wählen Sie die Notrufnummer 110 oder
112 und benutzen den Notschlüssel an
der Schrankenanlage.
Im Interesse aller Gäste dürfen
keinerlei Fahrzeuge den Platz
(Notfälle ausgenommen) befahren,
laute Unterhaltungen, Arbeiten und
Handlungen, welche die Ruhe anderer
Camper beeinträchtigen sind zu
vermeiden. Radio und ähnliche Geräte
müssen auf Zeltlautstärke gestellt
werden.
SAUBERKEIT
Sie
legen ebenso großen Wert auf
Sauberkeit wie wir? Bitte behandeln
Sie daher die sanitären
Einrichtungen sowie die
Mietunterkünfte pfleglich. Kinder
unter 6 Jahren dürfen nur in
Begleitung Erwachsener in die
Sanitärräume.
HUNDE
Hunde
müssen ständig angeleint werden und
haben keinen Zutritt zu den
Sanitärgebäuden. Verunreinigungen
sind vom Halter zu entfernen.
ABFÄLLE, ABWASSER, FÄKALIEN
Abfälle bzw. wieder verwendbare
Materialien müssen getrennt und
sortiert in die dafür
bereitgestellten Container entsorgt
werden.
Abwasser und Fäkalien dürfen nur in
den dafür vorgesehenen
Entsorgungsstellen entleert werden.
OFFENES
FEUER
Offenes Feuer (auch Grillschale) ist
verboten. Das Grillen ist nur auf
den Parzellen gestattet oder auf dem
platzeigenen Grillplatz.
FEUER
Die
Gasanlage ihres Wohnwagens ist alle
2 Jahre durch einen Servicetechniker
zu überprüfen.
Termine sind in der Anmeldung zu
erfragen.
Bei
Feuer rufen Sie die Feuerwehr Tel.:
112, geben Ihren Standort an, Name
und Nummer des Weges.
Benachrichtigen Sie die
Campingplatzverwaltung, damit wir
die Feuerwehr ohne großen
Zeitverlust zu Ihrer Parzelle
geleiten können. Benutzen Sie auch
die ausgehängten Feuerlöscher.
DIE
STANDPLÄTZE
Das
Umgrenzen der Standplätze mit Gräben
u. Regenrinnen ist verboten.
Der
Standplatz und die Mietunterkünfte
sind am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu
räumen. Eine verspätete Abreise ist
kostenpflichtig, gemäß
Gebührenordnung. Bitte melden Sie
sich rechtzeitig, wenn Sie länger
als geplant bleiben möchten.
Die
Standplätze und die Parzellen sind
jederzeit sauber u. gepflegt zu
halten und zu hinterlassen.
ABSTELLEN VON FAHRZEUGEN
Das
Abstellen von Fahrzeugen auf nicht
gepachteten Flächen ist verboten
DIEBSTAHL
Platten, Pflanzen und andere
Gegenstände auf freien, nicht mehr
verpachteten Plätzen sind Eigentum
des Campingplatzes und das Mitnehmen
ist somit Diebstahl. Wir bitten
alle, bei Beobachtungen dieser Art,
uns zu informieren.
WASCHEN
VON KLEIDUNG
In den
Abwaschbecken ist das Waschen von
Kleidung aus hygienischen Gründen
nicht erlaubt. Hierfür bitte die
Wäschewaschbecken oder die
Waschmaschinen benutzen.
Diese
befinden sich im Sanitärgebäude 1
(am Hallenbad). Den Schlüssel dazu
erhalten Sie in der Anmeldung.
TRINKWASSER
Trinkwasser bitte nur an den
gekennzeichneten und mit blauem
Anstrich versehenen Zapfstellen
entnehmen.
HAFTUNG
Wir
übernehmen keine Haftung für
Diebstahl oder Beschädigung des
Eigentums unserer Gäste durch Dritte
oder höhere Gewalt. Das Ausüben
jeglicher Freizeitaktivitäten auf
dem Platzgelände geschieht auf
eigene Gefahr. Eltern obliegt die
Aufsichtspflicht, sie haften für
ihre Kinder. Die Benutzung der
Spiel- und Sportstätten erfolgt auf
eigene Gefahr u. Verantwortung. |